Beschuldigte einer Steuerstraftat sollten auch bereits zu Beginn bzw. vor Durchführung einer Durchsuchungsmaßnahme den Anwalt hinzuziehen.

Es ist zwar nicht der Regelfall, aber es passiert doch häufiger als allgemein angenommen, dass die Ermittlungsbehörden auf der Basis rechts- und sogar verfassungswidriger Beschlüsse handeln.

Im Rahmen eines Beschlusses (vom 04.04.2017 -2 BvR 2551/12) hat sich jüngst das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses beschäftigen müssen. Im konkreten Fall entschied das Bundesverfassungsgericht, der Durchsuchungsbeschluss habe gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) verstoßen. Der Grund dafür war, dass in dem konkreten Beschluss keine hinreichenden Angaben zum Tatzeitraum gemacht wurden. Auch die Beschreibung der aufzufindenden Beweismittel brachte keine Klarheit hinsichtlich des Tatzeitraumes.

Eine Prüfung der Durchsuchungsbeschlüsse lohnt sich also stets, wobei auch bei Rechtswidrigkeit des Beschlusses noch nichts über die Verwertbarkeit der aufgefundenen Beweismittel gesagt ist.