Ihr Anwalt für das Verkehrsrecht,
das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Autokaufrecht in Lübeck
– Gerd Gawlich

Anwalt für Verkehrsrechts Lübeck

  • Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
  • Droht Ihnen ein Fahrverbot?
  • Sie haben Fragen zu einem drohenden Führerscheinentzug?
  • Sie sind geblitzt worden oder haben eine rote Ampel überfahren?

Sichern Sie sich die kompetente Unterstützung von Rechtsanwalt Gerd Gawlich. Herr Gawlich verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verkehrsrecht und unterstützt Sie in Ihrem Fall.

Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall stellen Sie sich die Frage, wie Sie den entstandenen Schaden ersetzt bekommen und wie viel Schadenersatz und Schmerzensgeld Ihnen zusteht. Möglicherweise haben Sie aber auch selbst einen Verkehrsunfall (mit-) verursacht oder Ihnen wird dies jedenfalls vorgeworfen.

Nun wollen Sie gegnerische Ansprüche abwehren? In diesen und allen weiteren Fällen steht Ihnen Rechtsanwalt Gawlich kompetent zur Seite und dies auf für Reinfeld.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, sind bei rot über die Ampel gefahren, wurden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt oder sind mit Handy am Ohr gefahren?

Unabhängig vom Wahrheitsgehalt des Vorwurfs bedeutet dies oft erhebliche Unannehmlichkeiten.  Rechtsanwalt Gawlich hilft Ihnen, damit Ihnen Bußgeld, Punkte oder der Entzug der Fahrerlaubnis erspart bleiben.

Autokaufrecht

  • Sie haben ein neues oder ein gebrauchtes Auto gekauft, bei welchem sich bereits nach kurzer Zeit ein Defekt zeigte und der private oder gewerbliche Verkäufer möchte sich vor der Gewährleistung drücken?  
  • Oder haben Sie ein Auto verkauft und der Käufer reklamiert nun unberechtigter Weise einen Mangel? 

Rechtsanwalt Gawlich prüft für Sie die vertraglichen Grundlagen und setzt sich für Ihre Interessen ein.

Bringen Sie uns dazu Ihre Unterlagen mit, damit wir nach einem ersten Überblick unsere Einschätzung abgeben können. 

Sie entscheiden anschließend, welcher Weg eingeschlagen werden soll. Wir leiten dann die notwendigen Schritte ein und kümmern uns u.a um die schriftliche Auseinandersetzung und nötigenfalls auch um die Vertretung vor Gericht.

Hilfreiche Tipps zum Verkehrsrecht

Unfall | Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall geht alles oft sehr schnell und die Auffassung vom Unfallhergang stimmen in den wenigsten Fällen überein. Deshalb empfiehlt es sich, gegenüber Dritten vorerst keine Angaben zum Unfallgeschehen zu machen, da man in der Aufregung oft unüberlegte Angaben macht, deren Tragweite einem in dem Moment nicht klar sind.

Wenn Sie erst zu Hause sind, sollten Sie sich für sich selbst Notizen machen, um die noch frischen Erinnerungen zu festigen. Gleichzeitig sollten Sie jedoch prüfen, ob andere Verkehrsteilnehmer oder Passanten, welche das Geschehen gesehen haben, bereit sind, ihre Angaben zu dem Vorfall zu teilen. Allzu oft sind diese nämlich verschwunden bevor die Polizei eintrifft.

Bitten Sie die Polizei um eine Abschrift der Unfallaufnahme und bringen Sie diese (hilfsweise die Vorgangsnummer / Tagebuchnummer) zum Termin mit. Lassen Sie sich außerdem alle Ausgaben quittieren, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen, und suchen Sie bei Schmerzen oder Unwohlsein sofort einen Arzt auf. Will man später Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen geltend machen, ist es wichtig, eine ärztliche Diagnose im unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum Unfallgeschehen zu erhalten. Notieren Sie sich am besten auch das Ausmaß Ihrer Einschränkungen.

Für Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ist neben der gemeinem Krankschreibung auch von Bedeutung, ob Sie ihren Hobbys noch nachgehen oder ihre Pflichten im Haushalt erledigen können.

Bevor Sie dann Anhörungsbögen von Polizei und Versicherung ausfüllen, sollten Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen, welcher Sie durch die nächsten Schritte begleitet oder die Abwicklung gleich direkt übernimmt.

Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten

Ob Sie in eine Radar- oder Laserfalle, über eine rote Ampel oder ein Stoppschild gefahren sind, in jedem Fall sollte auch hier vermieden werden, den Beamten gegenüber zu viele Angaben zu machen. Nicht nur eine schlecht gelaunte oder patzige, sondern auch eine freundliche Antwort kann hier Rückschlüsse auf die Frage geben, ob die vorgeworfenen

Tat fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Auch auf den Anhörungsbogen, den man von Polizei oder Landkreis erhält, sollte man oftmals nicht ohne anwaltliche Rücksprache antworten. Unbedachtes und zu schnelles Handeln kann das Verfahren in ungewollter Weise beschleunigen und aufgrund einer Voreintragung, welche bei entsprechendem Zeitablauf nicht mehr zu berücksichtigen wäre, zu einer Bußgelderhöhung führen. Sobald der Anhörungsbogen oder die Ladung ins Haus kommt, empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt, welcher für Sie zunächst die Ermittlungsakte einsieht und den weiteren Vortrag abstimmt. Auch in eindeutigen Fällen, kann ein eigentlich zu verhängendes Fahrverbot noch abgewendet werden.

Autokauf, Gewährleistung

Viele wissen, dass man als gewerblicher Händler die Gewährleistung für Mängel auch bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht völlig ausschließen kann und dass private Verkäufer es hier deutlich einfacher haben.

Vielen ist unbekannt, dass Privatpersonen die Gewährleistung zwar im Kaufvertrag ausschließen können, dies aber eindeutig vereinbaren müssen. Die entsprechende Klausel in vorgefertigten Formularen, wie man Sie im Internet häufig findet, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtsform

mitunter unwirksam, weil sie den Käufer unangemessen benachteiligen. Es empfiehlt sich daher stets, den Gewährleistungsausschluss individuell zu vereinbaren und mit dem Vertragspartner abzustimmen.

Haben Sie noch Fragen?

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Rufen Sie uns dazu einfach unter 0451 707 290 45 an oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Rechtsanwalt für
Arbeitsrecht in Lübeck – Gerd Gawlich

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