Ihr Rechtsanwalt für das Strafrecht 
– Herr Lennart Harder

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Lennart Harder steht an Ihrer Seite.
Er steht Ihnen für einen Termin innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Lennart Harder steht an Ihrer Seite. Er steht Ihnen für einen Termin innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung.

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, ist es ratsam so schnell wie möglich tätig zu werden und sich rechtlichen Beistand durch einen Strafverteidiger einzuholen. Sollte Ihnen die Begehung eines Verbrechens (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) vorgeworfen werden, haben Sie sogar gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Von diesem Anspruch sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen.

Sowohl in allen Strafverfahren als auch Bußgeldverfahren engagiert sich Rechtsanwalt Lennart Harder für Ihre Interessen. Kompetent, engagiert und zuverlässig setzt er sich für Ihre Interessen ein.

Das gilt für alle Abschnitte eines Strafverfahrens: das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren sowie auch in der Strafvollstreckung.

Dabei hat er auch stets mögliche Nebenfolgen im Auge. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Verfahren für Sie berufsrechtliche Folgen haben kann. Das ist stets bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Fall. Aber auch bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen kann dies der relevant werden; wenn Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise ein einwandfreies Führungszeugnis verlangt. Auch für Inhaber eines Waffenscheins, eines Jagdscheins sowie angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, etc.) können Strafverfahren unangenehme berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Zunächst sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren keinesfalls eine Aussage tätigen, ohne zunächst einen Strafverteidiger einzuschalten. Dies gilt bei Schuld oder Unschuld gleichermaßen. Oftmals können sich unklug formulierte, voreilig gemachte Angaben des Beschuldigten nachteilig auf das weitere Verfahren auswirken.

Grundsätzlich gilt, dass zunächst Akteneinsicht beantragt und die Aktenlage erörtert werden sollte, bevor gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben gemacht werden.

Oftmals ist es sinnvoll bereits im Ermittlungsverfahren tätig zu werden und etwa durch ausführliche Einstellungsanträge die Erhebung einer öffentlichen Anklage zu verhindern. Eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erspart Ihnen insbesondere die Belastung durch eine stigmatisierende Hauptverhandlung.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind und als solcher von den Ermittlungsbehörden vorgeladen werden, kann es ebenfalls ratsam sein, Beistand von einem Strafverteidiger einzuholen, um etwa zu verhindern selbst einer Straftat verdächtigt zu werden.

Körperverletzungsdelikte sind vielfältig und können schnell begangen werden. Ob es sich um die klassische Schlägerei vor der Disco handelt, sich der Beifahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt oder ein Behandlungsfehler begangen wird. Der Verdacht eines Körperverletzungsdeliktes steht schnell im Raum. Insbesondere in diesem Bereich können sich voreilig gemachte Angaben später negativ auf das Verfahren auswirken.

In Verfahren, an denen Jugendliche oder Heranwachsende beteiligt sind, gelten einige Besonderheiten. Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist. Es gelten etwa spezielle Gerichtszuständigkeiten. Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden die Jugendgerichte. Jugendgerichte sind der Strafrichter als Jugendrichter, das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) und die Strafkammer (Jugendkammer). Die Strafrahmen des Strafgesetzbuchs (StGB) und die im Einzelfall anzuwendenden Regeln der Strafzumessung werden durch eigenständige Regelungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) ersetzt. Die jugendgerichtliche Hauptverhandlung ist nicht öffentlich. Besonders leidtragend ist der Erziehungsgedanke, also Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung. Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, hat der Richter unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Persönlichkeit des Täters oder der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat bzw. für die Tat liegen, ebenfalls die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften anzuwenden. Zudem gibt es die Möglichkeit der Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende.

Im Bereich der Drogendelikte sind die Begehungsformen vielfältig. Die Strafrahmen der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetzbuch (BtMG) reichen von Geldstrafen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Unter Strafe gestellt sind beispielsweise der Anbau, die Herstellung, das Handeltreiben, die Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, das in den Verkehr bringen, der Erwerb oder das sonstige Sich-Verschaffen.

Obwohl der Konsum grundsätzlich nicht unter Strafe gestellt ist, erfüllt auch der Besitz von Betäubungsmitteln einen Straftatbestand. Wenn Sie mit Cannabis, Haschisch, Kokain, Heroin, Speed (Amphetamin), Ecstasy (MDMA), Chrystal aufgegriffen wurden, kommt es bei der Bemessung der Schwere der Tat grundsätzlich auf den tatsächlichen Wirkstoffgehalt der Substanzen an. Im Bereich geringer Mengen, kann etwa bei Cannabisprodukten zu Gunsten des Beschuldigten von einem besonders geringen Wirkstoffgehalt ausgegangen werden, ohne den tatsächlichen Wirkstoffgehalt zu bemessen.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Cannabis verurteilt wurden, die Strafe im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen ist und die Verurteilung eine Handlung betrifft, die nach dem neuen CanG nicht mehr mit Strafe bedroht wäre, kann die Strafe auf Antrag aus dem BZR gelöscht werden.

Bereits verhängte, aber noch nicht (vollständig) vollstreckte Strafen nach dem BtMG, die nach dem CanG nicht mehr strafbar sind, müssen erlassen werden.

Laufende Verfahren, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen eingestellt werden.

Verurteilungen sind wegen § 354a StPO mit der Revision angreifbar.

Im Bereich der Betrugsdelikte sind die Fallkonstellationen vielfältig. Die Strafrahmen reichen von einer Geldstrafe bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen. Oft denken die Betroffenen bei Begehung der Tat gar nicht darüber nach, möglicherweise einen Betrug zu begehen. Wenn Sie etwa Etwas gekauft haben, den Kaufpreis im Lastschriftverfahren durch den Verkäufer einziehen lassen wollen und Ihr Konto nicht gedeckt ist, steht schnell der Vorwurf eines Eingehungsbetruges im Raum.

Auch im Bereich des Diebstahls sind unterschiedlichste Begehungsformen denkbar. Sie reichen vom einfachen Diebstahl, etwa einem Ladendiebstahl, bis hin zum Wohnungseinbruchsdiebstahl. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis hin zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Die Verwirklichung des Tatbestands der Untreue kommt immer dann in Betracht, wenn die Befugnis besteht über fremdes Vermögen zu verfügen. Wenn etwa Eltern die Ersparnisse ihrer Kinder ausgeben, kann dies ebenso die Strafbarkeit wegen Untreue bedeuten, wie wenn ein Geschäftsführer über das Vermögen der GmbH verfügt.

Bei Kontakt mit den Vollstreckungsbeamten, etwa der Polizei, kann es schnell zu Missverständnissen und einer aufgeheizten Stimmung kommen. Nicht selten, setzen sich auch die Polizisten über Ihre Befugnisse hinweg. Wehrt man sich, ist der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schnell gemacht. Die Strafen reichen in besonders schweren Fällen, bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Für eine Strafbarkeit der Tat kommt es in diesen Fällen jedoch ausdrücklich auf die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung der Beamten an. Hier ergeben sich oft Verteidigungsansätze.

Ob Sie sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin streiten und trotz Aufforderung die Wohnung nicht verlassen oder sich trotz Hausverbots Zutritt zu einer Örtlichkeit verschaffen, ein Hausfriedensbruch ist schnell begangen. Allerdings ist Voraussetzung für die Verfolgung der Tat, dass ein Strafantrag gestellt wurde.

Gefälschte Unterschriften, selbst aufgeklebte TÜV-Plaketten, um geklebte Preisschilder, Urkundsdelikte können auf unterschiedliche Art und Weise verwirklicht werden. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen.

Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung. Der Vorwurf der Begehung eines Delikts mit Todesfolge ist besonders schwerwiegend. Auch hier sind die Begehungsformen vielfältig. Insbesondere können auch Verkehrsunfälle mit Todesfolge, Behandlungsfehler oder unterlassene Verkehrssicherungspflichten zu einem entsprechenden Vorwurf führen.

Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden, kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Möglicherweise ist es erfolgversprechend gegen einen Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen. Aufgrund verkürzter Einspruchsfristen im Ordnungswidrigkeitenrecht, muss hier umso schneller gehandelt werden.

Zögern Sie also nicht und vereinbaren einen Termin,
um sich hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

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