Ihr Rechtsanwalt für das Strafrecht
– Herr Lennart Harder
– Herr Lennart Harder
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Lennart Harder steht an Ihrer Seite.
Er steht Ihnen für einen Termin innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Lennart Harder steht an Ihrer Seite. Er steht Ihnen für einen Termin innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung.
Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, ist es ratsam so schnell wie möglich tätig zu werden und sich rechtlichen Beistand durch einen Strafverteidiger einzuholen. Sollte Ihnen die Begehung eines Verbrechens (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) vorgeworfen werden, haben Sie sogar gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Von diesem Anspruch sollten Sie in jedem Fall Gebrauch machen.
Sowohl in allen Strafverfahren als auch Bußgeldverfahren engagiert sich Rechtsanwalt Lennart Harder für Ihre Interessen. Kompetent, engagiert und zuverlässig setzt er sich für Ihre Interessen ein.
Das gilt für alle Abschnitte eines Strafverfahrens: das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren sowie auch in der Strafvollstreckung.
Dabei hat er auch stets mögliche Nebenfolgen im Auge. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Verfahren für Sie berufsrechtliche Folgen haben kann. Das ist stets bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Fall. Aber auch bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen kann dies der relevant werden; wenn Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise ein einwandfreies Führungszeugnis verlangt. Auch für Inhaber eines Waffenscheins, eines Jagdscheins sowie angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, etc.) können Strafverfahren unangenehme berufsrechtliche Konsequenzen haben.
Zunächst sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren keinesfalls eine Aussage tätigen, ohne zunächst einen Strafverteidiger einzuschalten. Dies gilt bei Schuld oder Unschuld gleichermaßen. Oftmals können sich unklug formulierte, voreilig gemachte Angaben des Beschuldigten nachteilig auf das weitere Verfahren auswirken.
Grundsätzlich gilt, dass zunächst Akteneinsicht beantragt und die Aktenlage erörtert werden sollte, bevor gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben gemacht werden.
Oftmals ist es sinnvoll bereits im Ermittlungsverfahren tätig zu werden und etwa durch ausführliche Einstellungsanträge die Erhebung einer öffentlichen Anklage zu verhindern. Eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erspart Ihnen insbesondere die Belastung durch eine stigmatisierende Hauptverhandlung.
Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind und als solcher von den Ermittlungsbehörden vorgeladen werden, kann es ebenfalls ratsam sein, Beistand von einem Strafverteidiger einzuholen, um etwa zu verhindern selbst einer Straftat verdächtigt zu werden.
Zögern Sie also nicht und vereinbaren einen Termin,
um sich hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.
Ihr Rechtsanwalt für
das Strafrecht in Lübeck
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