Anwalt für Strafverteidiger im Steuerstrafrecht
– Rechtsanwalt Manuel Fuchs
– Rechtsanwalt Manuel Fuchs
Als Fachanwalt für Steuerrecht stehe ich Ihnen bei allen steuerstrafrechtlichen Problemen zur Seite.
Das Steuerstrafrecht
ist eine in jeder Hinsicht komplexe, vielschichtige und schwierige Materie. Neben der Steuerhinterziehung gibt es noch eine Reihe von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten:
- Steuerhinterziehung
- Bannbruch
- Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
- Steuerhehlerei
- Leichtfertige Steuerverkürzung
- Steuergefährdung
- Gefährdung der Abzugssteuern
- Verbrauchssteuergefährdung
- Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
- unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen
- etc.
Am schwersten wiegt sicher die Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung (AO). Diese kann auch in Form der schweren Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 3 AO vorliegen. Fälle schwerer Steuerhinterziehung sind beispielsweise gegeben wenn:
- Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Ein großes Ausmaß in diesem Sinne liegt in der Regel ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000,00 € vor
- der Beschuldigte Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht
- der Beschuldigte unter Mithilfe eines Amtsträgers handelt, der seine Befugnisse missbraucht
- der Beschuldigte unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt oder
- der Beschuldigte als Mitglied einer Bande handelt.
Für Sie als Betroffenen bedeutet die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens eine in unternehmerischer, beruflicher und privater Hinsicht schwierige Situation sowie eine emotionale Belastung. In dieser Situation ist es in jeder Hinsicht wichtig und notwendig, dass Ihnen ein erfahrener und kompetenter Rückhalt zur Seite steht.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Im Steuerstrafrecht ziehen Sie idealerweise einen Berater hinzu, noch bevor die jeweilige Tat entdeckt ist. Dann bietet sich Ihnen die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Im Rahmen des verschärften Selbstanzeigerechts ist es wichtig, die Selbstanzeige professionell vorzubereiten. Anderenfalls droht diese ihre strafbefreiende Wirkung zu verfehlen und so die Lage noch zu verschlimmern.
Häufige Fragen und weitere Erläuterungen zum Steuerstrafrecht für unsere Mandaten in Lübeck und Umgebung
Ihr Rechtsanwalt für
Steuerstrafrecht in Lübeck
Rechtsanwalt Manuel Fuchs (L.L.M.)
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
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