BITTE BEACHTEN SIE! Aufgrund des hohen Mandatsaufkommens können wir im Mietrecht derzeit keine umfassende Vertretung übernehmen. Bis auf Weiteres beschränkt sich unser Angebot in mietrechtlichen Angelegenheiten auf die Vertretung bei Kündigung. In anderen mietrechtlichen Fragen können wir derzeit nur Erstberatungen anbieten. Wir hoffen, Sie bald wieder umfassender unterstützen zu können.
Ihr Anwalt für das Mietrecht in Lübeck
– Gerd Gawlich
– Gerd Gawlich
- Sie sind Mieter oder Vermieter und suchen einen Rechtsanwalt mit Hintergrundkenntnissen im Mietrecht?
- Sie benötigen fachlichen Rat in Mietrechtsfragen?
Als Anwalt für Mietrecht in Lübeck unterstütze ich Sie
Das vertragliche Zusammenwirken von Mieter und Vermieter führt oft zu Unstimmigkeiten und unklaren Situationen. Je nachdem, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, können die Perspektive zu einem Sachverhalt und die entsprechenden Interessen sehr unterschiedlich sein.
Während Sie als Mieter in Lübeck (und Deutschlandweit) an einem reibungslosen Mietverhältnis und einer entsprechend gepflegten Immobilie interessiert sind, wollen Sie als Vermieter eine größtmögliche Rendite und einen störungsfreien Mietverlauf.
In der Praxis erleben wir häufig, dass unterschiedliche Situationen im Mietrecht nicht immer eindeutig sind und häufig zu juristischen Auseinandersetzungen führen können. Gerne klären wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und überprüfen mit Ihnen die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche. Unser Rechtsanwalt Gerd Gawlich steht Ihnen dafür mit seiner Expertise gerne zur Verfügung.
Mietrecht für Mieter
- Sie empfinden Ihre Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung als nicht korrekt?
- Sie wurden aufgefordert einer Mieterhöhung zuzustimmen oder wurden sogar vor vollendete Tatsachen gestellt?
- Ihnen wurde das Mietverhältnis gekündigt oder Ihr Vermieter hält die Kaution zurück?
- Sollen Sie die gesamte Wohnung renovieren und weiß streichen?
Rechtsanwalt Gerd Gawlich hat jahrelange praktische Erfahrung im Bereich Mietrecht und steht Ihnen mit seinem Fachwissen zur Verfügung. Bei allen Fragen rund um das Mietrecht ist Rechtsanwalt Gawlich Ihr Ansprechpartner.
Im ersten Schritt besprechen wir den Sachverhalt mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Dazu ist es vorteilhaft wenn Sie die entsprechenden vertraglichen Unterlagen, Abrechnungen und Belege zu dem Erstgespräch mitbringen. Wir verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihre Situation und zeigen Ihnen unterschiedliche Vorgehensweisen und mögliche juristische Konsequenzen auf. Sie entscheiden dann, welchen Weg Sie gehen wollen. Wir unterstützen Sie nach bestem Wissen und setzen uns nach Ihren Vorgaben für Sie ein.
Haben Sie noch Fragen oder wollen Sie einen Gesprächstermin vereinbaren?
Hilfreiche Tipps für Mieter
Im Falle von Schimmel sollten Sie Ihr Lüftungs- und Heizverhalten dokumentieren. Dies hilft uns mögliche Prozessrisiken von Beginn an besser einzuschätzen. Tritt in der Wohnung ein Mangel auf, müssen Sie den Vermieter drauf aufmerksam machen und die Mangelbeseitigung fordern. Bestenfalls sollten Sie im Nachgang auch beweisen können, dass Sie dem Vermieter den Mangel angezeigt haben.
Stellt der Vermieter den Mangel nicht ab, können Sie u.U. die Miete mindern. Auch dies müssen Sie dem Vermieter jedoch VORHER anzeigen. Eine nachträgliche Minderung ist nicht möglich. In einigen Fällen können Sie bei Untätigkeit des Vermieters den Mangel auch selbst
beseitigen oder durch Fachkräfte beseitigen lassen. Hier sollten Sie vorher auf jeden Fall Beweise sichern, damit der Vermieter später nicht behaupten kann, es hätte keinen Mangel gegeben oder er hätte diesen nicht zu verantworten.
Mietrecht für Vermieter
- Hält sich Ihr Mieter nicht an Regelungen, obwohl Sie diese im Mietvertrag vereinbart haben?
- Sie möchten modernisieren oder auch aus anderen Gründen die Miete erhöhen? Müssen Sie die Mietpreisbremse beachten?
- Ihr Mieter ist im Zahlungsverzug oder wollen Sie ihm sogar kündigen?
- Sie wollen einen Eigenbedarf gegenüber Ihrem Mieter durchsetzen?
Auch in anderen Fällen wie einer Räumungsklage oder einer ungerechtfertigten Mietminderungen oder Erstellung eines Mietvertrags vertreten wir Sie gerne. Im Bereich Mietrecht verfügt unser Rechtsanwalt Herr Gawlich über umfangreiche Kenntnisse und berät Sie gründlich und individuell. In einem ersten persönlichen Gespräch erörtern wir den Sachverhalt. Dazu ist es notwendig, dass Sie die entsprechenden vertraglichen Unterlagen, Abrechnungen,
Mieterhöhungen und Belege vorlegen. Im Falle des Eigenbedarfs ist eine Übersicht über die vorhandenen Wohnungen erforderlich. Das verschafft uns einen ersten Überblick über Ihre Situation.
Die unterschiedlichen Perspektiven und juristische Folgen werden Ihnen aufgezeigt. Nachdem Sie ausgewählt haben, welchen Weg Sie beschreiten wollen, leiten wir die weiteren Schritte ein und kümmern uns um den kompletten Schriftverkehr. Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden Sie regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Sonderfall Schimmel:
Sobald in der Mietwohnung Schimmel auftritt, schieben sich die Parteien gegenseitig den schwarzen Peter zu. Ist das Bauwerk schuld oder der Mieter… Die Antwort liefert meist nur ein Sachverständiger. Sollte es in einer Wohnung mehrfach zu Feuchtigkeitsproblemen kommen, müssen Sie zukünftige Mieter stets darauf hinweisen und sollten bestenfalls ein bestimmtes Heizungs- und Lüftungsverhalten vertraglich festhalten.
Sie haben noch Fragen? Vereinbaren sie jetzt einen Gesprächstermin mit Herrn
Rechtsanwalt Gawlich. Auch zu anderen Sachverhalten klären wir Sie gerne auf und vertreten Ihre Interessen.
Rufen Sie uns dazu einfach unter 0451/ 707 290 45 oder nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Rechtsanwalt für
Mietrecht in Lübeck – Gerd Gawlich
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